Die Fischerhäuser gehören zu den wenigen noch erhaltenen authentischen Zeugen aus vorindustrieller Zeit in Romanshorn und illustrieren die Handwerkstradition am See. Sie dienten Schiffsmännern, Spenglern, Schmalzsiedern und Schuhmachern als Unterkunft und zum Teil auch als Werkstatt. Das Doppelwohnhaus mit einem grösseren seeseitigen und einem kleineren landseitigen Hausteil besteht aus einem Kernbau in Bohlenständerbauweise, der mit einer vertikalen Brettschalung mit Deckleisten ummantelt ist. Auf der Hausrückseite befindet sich eine Fachwerkpartie, der angefügte Ostteil ist hingegen massiv ausgeführt. Die Häuser sind ungelenk errichtet, so gibt es etwa ungleiche Bodenniveaus oder verwinkelte Zimmereingänge – Zeugen einfachster Erstellung. Im Lauf der Zeit erfuhren die Häuser Veränderungen, insbesondere in den letzten 150 Jahren. Nach mehreren Vorstössen, die Fischerhäuser abzubrechen, gelangten sie 2009 in den Besitz der Denkmal Stiftung Thurgau und wurden denkmalgerecht saniert. Jüngere Anbauten wurden entfernt, die Laube wiederhergestellt und auf Basis freigelegter Befunde ein Farbkonzept für sämtliche Oberflächen bestimmt. Die Fischerhäuser können heute über die Stiftung «Ferien im Baudenkmal» als temporäres Domizil gemietet werden. Mit diesem Konzept bleibt ein authentischer Bauzustand erhalten und erlebbar.
Prix Lignum 2012, Anerkennung Region Ost
Guetg, Marco: Von Menschen und Häusern: eine Stiftung rettet die Fischerhäuser, in: Heimatschutz = Patrimoine 1/2011, S. 38–39.
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